Ordnung


Ordnung des Kindergarten „Kunterbunt“

– Kinderspielkreis Leer e.V. –

(gültig ab August 2021)

I. Träger

1. Der Träger des Kindergartens Kunterbunt ist der Verein Kinderspielkreis Leer e.V.
Der Kindergarten wird durch den Vorstand des Kinderspielkreis e.V. verwaltet und
nach außen vertreten.

II. Aufgabe des Kindergartens

1. Der Kindergarten hat einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Er
ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und soll die
Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen
und Bildungsangebote fördern. Seine Aufgabe ist es, insbesondere durch differenzierte
Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des
Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern
gleiche Entwicklungschancen zu ermöglichen in einem Umfeld, welches dem
Bedürfnis des Kindes nach Begegnung mit anderen Kindern, Eigentätigkeit im
Spiel, Bewegung, Ruhe, Geborgenheit, neuen Erfahrungen und Erweiterung der
eigenen Möglichkeiten gerecht wird.

III. Öffnungszeiten des Kindergartens

1. Reguläre Öffnungszeiten:
Vormittags ist der Kindergarten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
geöffnet.
Nachmittags ist der Kindergarten montags bis freitags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
geöffnet.
Vormittags wird ein Frühstück gereicht; nachmittags wird ein Imbiss gereicht.

2. Sonderöffnungszeiten, Mittagessen:
Für die Vormittagskinder ist in der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr ein Frühdienst
eingerichtet. Desweiteren ist für Vormittagskinder in der Zeit von 12:30 Uhr bis
15:00 Uhr ein Spätdienst eingerichtet. Die Platzzahl für die Sonderbetreuung ist auf 25 Kinder begrenzt.
Um 12:30 Uhr wird ein Mittagessen angeboten. Alle Kinder, die länger als 13:00
Uhr im Kindergarten verbleiben, nehmen automatisch daran teil.
Kinder, welche nur den Spätdienst nutzen, können ebenfalls ein Mittagessen
bekommen.
Die Teilnahme an der Zusatzbetreuung und die Teilnahme am Mittagessen bei der
Spätbetreuung bedarf der vorherigen Anmeldung.

3. Kindergartenjahr:
Das Kindergartenjahr ist der Zeitraum vom 01. August des Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Betreuung endet mit dem Ende des Kindergartenjahres, in dem das Kind in die Schule wechselt und nicht erst mit dem Übergang in die Schule.

4. Schließzeiten:
Innerhalb der niedersächsischen Sommerferien bleibt der Kindergarten Kunterbunt
für einen Zeitraum von vier Wochen geschlossen. Innerhalb der niedersächsischen
Weihnachtsferien bleibt der Kindergarten Kunterbunt mindestens zwischen
Heiligabend und Neujahr geschlossen.
Über die Schließzeiten werden die Erziehungsberechtigten mindestens sechs
Wochen im Voraus per Aushang informiert. Andere notwendig werdende Schließzeiten
sind von dieser Informationspflicht ausgenommen, es ist jedoch angestrebt,
die Erziehungsberechtigten zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu informieren.

IV. Bringen und Abholen der Kinder

1. Die Kinder sollen vormittags bis 08.30 Uhr gebracht werden. Sofern keine
Sonderöffnungszeiten beansprucht werden, sollen die Vormittagskinder zwischen
12.00 Uhr und 12.30 Uhr abgeholt werden. Bei Inanspruchnahme der Sonderöffnungs-
zeiten sollen die Vormittagskinder um 13:00 Uhr beziehungsweise 15:00 Uhr abgeholt werden.

2. Nachmittags werden die Kinder ab 13.00 Uhr aufgenommen und sollen um 17.00
Uhr abgeholt werden. Kinder, die noch einen Mittagsschlaf benötigen, können
auch um 15.00 Uhr gebracht werden.

3. Die Aufsichtspflicht des Kindergartenpersonals erstreckt sich auf die Zeit der
Betreuung in der Einrichtung einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen
und Ähnlichem. Sie beginnt mit der Übernahme der Kinder durch das
pädagogische Kindergartenpersonal und endet mit der Herausgabe der Kinder an
die Erziehungsberechtigten oder seine Beauftragten. Eine Ausdehnung der
Aufsichtspflicht auf den Weg zum und vom Kindergarten wird hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen.

4. Es wird erwartet, dass die Kinder den Kindergarten regelmäßig besuchen. Das
Fehlen eines Kindes ist innerhalb von drei Tagen in der Einrichtung mitzuteilen.

5. Die Herausgabe der Kinder erfolgt ausschließlich an die Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragte.

V. Aufnahmebedingungen

1. Nur Vereinsmitglieder des Kinderspielkreis Leer e.V. können ihre Kinder im Kindergarten Kunterbunt betreuen lassen.

2. Das Mindestalter für die Vormittagsgruppe ist 3 Jahre. In der Nachmittagsgruppe muss das Kind mindestens 2 Jahre alt sein.

3. Das Kind muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Zeitpunkt des Einbringens in den Kindergarten vorliegen. Das Kind muss nach der jeweils geltenden StIKo-Vorgaben geimpft sein, bei Abweichungen muss eine ärztliche Begründung vorgelegt werden.

4. Sauberkeit des Kindes bei Eintritt in den Kindergarten ist keine Voraussetzung für seine Aufnahme.

5. Die Aufnahme findet in der Regel zu Beginn des Kindergartenjahres statt.
Ausnahmen müssen mit dem Vorstand des Kinderspielkreis Leer e.V.
abgesprochen werden.

6. Es können zurzeit nicht mehr als 39 Plätze vormittags und 18 20 Plätze nachmittags aufgenommen werden. Frei werdende Plätze können zu jeder Zeit besetzt werden.

7. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet allein der Vorstand des Kinderspielkreises Leer e.V.

8. Die Teilnahme an der Nachmittagsgruppe garantiert nicht den automatischen Übergang in die Vormittagsgruppe.

VI. Kündigung

1. Die Betreuung im Kindergarten endet mit dem Ende des Kindergartenjahrs, in dem das Kind auf die Schule wechselt, spätestens durch den Beginn des Schulbesuchs und bedarf im Fall des Wechsels auf die Schule keiner expliziten Kündigung des Kindergartenplatzes.

2. Die Kündigung eines Kindergartenplatzes hat jeweils schriftlich zum Ende des darauffolgenden Monats zu erfolgen.

3. Kündigungen zu Beginn der Sommerferien sind nicht möglich; in diesem Fall ist zum Ende des Kindergartenjahres zu kündigen.

4. Eine ordentliches Kündigungsrecht des Trägers für die Dauer des Rechtsanspruchs auf den Besuch des Kindergartens besteht nicht.

5. Außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund sind jederzeit möglich.
Wichtige Gründe sind insbesondere:

1. Schwere Erkrankung des Kindes

2. Häufiges oder ununterbrochenes Fernbleiben von Kindern mehr als zwei
Wochen ohne Begründung auch nach schriftlicher Mahnung gegenüber den Eltern

3. Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Ordnung oder der Vereinssatzung
des Kinderspielkreis Leer e.V. trotz vorheriger Beanstandung.

4. Ausstehende Zahlungen in Höhe von mehr als 2 Monatsbeiträgen, welche von
den Eltern zu vertreten sind.

VII. Ausschließung

1. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Leitung des Kindergarten Kunterbunt zu informieren, wenn eine Erkrankung nach §34 Abs. 1-3 IfSG bei ihrem Kind aufgetreten ist.
Die Leitung des Kindergartens Kunterbunt hat in diesen Fällen das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Auch die Erziehungsberechtigten der im Kindergarten Kunterbunt betreuten Kinder sollen in angemessener Weise informiert werden. Gemäß den Vorgaben des §34 IfSG sind Kinder vom Besuch des Kindergarten Kunterbunt ausgeschlossen.

VIII. Beiträge

1. Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt EUR 5,00. Für Vereinsmitglieder, welche aktuell ein Kind im vereinseigenen Kindergarten betreuen lassen, ist dieser Beitrag seit Einführung der Beitragsfreiheit freiwillig.

2. Die Staffelung der Gebührensätze ist der städtischen Gebührenordnung der Stadt Leer angepasst und erfolgt grundsätzlich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen der Erziehungsberechtigten.
Grundlage für die Staffelung ist die Selbsterklärung mit Nachweis durch Lohn-/Gehaltsabrechnung, Bilanz, Einkommenssteuerbescheid oder ähnlicher Dokumente. Üblicherweise werden hierzu Dokumente herangezogen, die die Einkommenssituation im vorletzten Jahr vor dem aktuellen Kindergartenjahr wiedergeben, sofern diese die aktuelle Einkommenssituation näherungsweise darstellen. Diese Unterlagen sind bei Aufnahme des Kindes und bei weiterem Besuch des Kindes folgender Kindergartenjahre jährlich unaufgefordert rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres vorzulegen. Wird das Einkommen nicht nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die höchste Einkommensgruppe.
Bei erheblichen Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitraum des Kindergartenbesuches im Einkommensbereich von mehr als EUR 5000,00 jährlich, sowohl positiv als auch negativ, sind aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen.

Die aktuellen Beitragssätze sind als Anlage dieser Ordnung beigefügt, da diese sich jedoch ändern können, besteht die Pflicht, sich selbstständig auf dem aktuellsten Stand zu halten.

3. Besuchen mehrere Kinder einer Familie den Kindergarten Kunterbunt, so fallen für das älteste nicht beitragsfreie Kind die volle Gebühr, für die nachfolgenden Kinder jeweils 50% der für das jeweilige Kind maßgebenden Gebühren an (zzgl. Essenspauschale und Bastel-/Ausflugspauschale und Reinigungskosten).

4. Die Essenspauschale, die für das gemeinsame Frühstück beziehungsweise den gemeinsamen Imbiss bezahlt wird, beträgt EUR 15,00 für Vormittagskinder und EUR 10,00 für Nachmittagskinder.

5. Pro Mittagessen wird eine Pauschale von EUR 3,00 berechnet.

6. Wird die reguläre Bringzeit um mehr als 5 Minuten unterschritten oder die Abholzeit um mehr als 5 Minuten überschritten, wird dieses erfasst und die entsprechende Sonderbetreuung für diesen Monat zugebucht (bis zu zweimal im Monat frei).

7. Für Ausflüge und Bastelmaterial werden EUR 4,00 pro Monat für ein Vormittagskind und EUR 2,00 pro Monat für ein Nachmittagskind eingezogen.

8. Die Beiträge werden per Bankeinzug für den jeweiligen Monat, die Kosten für die Sonderbetreuung, das Mittagessen für den Vormonat, im letzten Drittel – üblicherweise um den 24. – des laufenden Monats abgebucht.

9. Die Kindergartengebühren sind auch für den Sommermonat, in dem der Kindergarten geschlossen hat, zu entrichten.

10. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, zu dem das Kind in der Einrichtung angemeldet worden ist (Inanspruchnahme des Platzes). Sollte durch einen späteren Antrittstermin als den 01. August der Kindergartenplatz reserviert sein, so beginnt die Beitragszahlung mit dem 01. August, in der freigehaltenden Zeit werden jedoch keine Essenspauschalen oder Ausflugs-/Bastelpauschalen berechnet.

11. Die Gebühren (inkl. Essenspauschale, Reinigungspauschale und Bastel-/Ausflugspauschale) sind auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn ein Kind aus Gründen, welche der Kindergarten nicht zu vertreten hat, der Einrichtung fernbleibt.

12. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom Dezember 2018 bzw. der Bestätigung dieses Beschlusses vom 6. Mai 2019 wurde zur Einhaltung des Hygieneplanes ein Dienstleister bestellt. Die hierfür anfallenden Kosten tragen die aktiven Eltern.

IX. Versicherung der Kinder im Kindergarten

1. Die Kinder sind über eine Gruppenunfallversicherung (Gemeindeunfallversicherung) versichert. Wegerisiko ist inbegriffen.
Für Kinder ab dem siebten Lebensjahr wird den Erziehungsberechtigten empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

2. Alle Unfälle, die auf dem Weg vom oder zum Kindergarten Kunterbunt auftreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung des Kindergarten Kunterbunt unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.

3. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Spielsachen, Fahrräder und Ähnliches. Es wird empfohlen, die mitgebrachten Gegenstände gut lesbar mit dem Namen der Kinder zu kennzeichnen.

X. Teilnahme an den Elternabenden

1. Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Elternabenden ist verbindlich. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

2. Bei Gründen, die eine Teilnahme am Elternabend verhindern, wird um Mitteilung gebeten.

XI. Einsatzbereitschaft

1. Die Vereinsmitglieder und Eltern sollen grundsätzlich Bereitschaft zeigen, an Sondereinsätzen – vom Vorstand aus finanziellen Gründen einzuberufen – teilzunehmen (z.B. Renovierungsarbeiten, Gartenarbeiten, Vor- oder Nachmittagshilfen etc.).

2. Pro Kind und Kindergartenjahr sind 12 Arbeitseinheiten abzuleisten. Von diesen 12 Arbeitseinheiten sind 6 bereits durch die Bezahlung der monatlichen Reinigungskosten abgedeckt und können nicht durch anderweitige Leistungen ersetzt werden.
Bei Nichterfüllung sind ersatzweise EUR 35,00 pro nicht geleisteter Einheit zu zahlen. Üblicherweise entsprechen diese Arbeitseinheiten Zeitstunden.

3. Mitglieder, die keine Kinder in den Kindergarten einbringen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

XII. Ausnahmen

1. Abweichungen von der Ordnung des Kindergarten „Kunterbunt“ – Kinderspielkreises Leer e.V. – können vom Vorstand in besonderen Härtefällen genehmigt
werden.

XIII. Schlussvorschriften

1. Diese Ordnung tritt rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft und ersetzt die vorherige Ordnung vom 01.08.2019.

Anlage

Ab 01.08.21 gültige Beitragssätze

Heranzuziehen ist das zu versteuernde Einkommen aller Erziehungsberechtigten sowie die Anzahl der minderjährigen, unterhaltsberechtigten Kinder im Haushalt.

Für Kinder, die nach §21 Abs.1 KiTaG einen Anspruch auf einen unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung haben, wird ab dem Monat, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden bis zur Einschulung keine Kindergartenbenutzungsgebühr erhoben.

Staffelung:

 

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

Einstufung

bei einem zu

versteuernden

Jahreseinkommen

bis

EUR 23.000

EUR 26.000

EUR 29.000

Stufe 1

EUR 33.000

EUR 36.000

EUR 39.000

Stufe 2

EUR 43.000

EUR 46.000

EUR 49.000

Stufe 3

über

EUR 43.000

EUR 46.000

EUR 49.000

Stufe 4

Betreuungsdauer:

 

4 Std.

4,5 Std.

5 Std.

5,5 Std.

6 Std.

6,5 Std .

7 Std.

Stufe 1

100,00

*

*

*

*

*

*

Stufe 2

132,00

*

*

*

*

*

*

Stufe 3

156,00

*

*

*

*

*

*

Stufe 4

180,00

*

*

*

*

*

*

 * derzeit nicht zutreffend, da nur von Kindern mit Anspruch auf Beitragsfreiheit belegbar

Vormittagsplatz:

Für das erste Kindergartenkind einer Familie:
Die Betreuungsdauer ergibt sich aus der Summe der Kernzeitbetreuung und der in Anspruch genommenen Sonderbetreuungszeiten.

Kernzeit ( 08:00 Uhr – 12:30 Uhr ): 4,5 Stunden
Frühdienst ( 07:30 Uhr – 08:00 Uhr ): 0,5 Stunden
Spätdienst ( 12:30 Uhr – 15:00 Uhr ): 2,5 Stunden

zzgl. EUR 15,00 Essenspauschale und EUR 4,00 Bastel-/Ausflugspauschale und Reinigungskosten von max. EUR 20,00 pro Monat,
zzgl. EUR 3,00 pro in Anspruch genommenem Mittagessen.

Nachmittagsplatz:

Für das erste Kindergartenkind einer Familie:
Die Betreuungsdauer ergibt sich aus der Kernzeitbetreuung.

Kernzeit ( 13:00 Uhr – 17:00 Uhr ): 4 Stunden

zzgl. EUR 10,00 Essenspauschale und EUR 2,00 Bastel-/Ausflugspauschale und Reinigungskosten von max. EUR 20,00 pro Monat.

Kontoauszug:

Auf dem Kontoauszug wird sich der Beitragseinzug wie folgt darstellen:

NameDesKindes // GruppeMonat // a/b/c/d // ZK e/f/g/h {// Information}

Hierbei bedeuten die Schlüsselworte Folgendes:

  • NameDesKindes: Name des Kindes
  • GruppeMonat: V.-KIGA für Vormittagskinder bzw. N.-KIGA für Nachmittagskinder, direkt gefolgt vom Abrechnungsmonat im Format YYYYMM, bspw. 202109
  • a: Vereinsbeitrag, regulär EUR 5,00
  • b: Betreuungsbeitrag, dieser orientiert sich an der Gebührenordnung der Stadt Leer und §21 Abs.1 KiTaG
  • c: Frühstücks- bzw. Imbissmonatspauschale, für Vormittag EUR 15,00, für Nachmittag EUR 10,00
  • d: Bastel- bzw. Ausflugsmonatspauschale, für Vormittag EUR 4,00, für Nachmittag EUR 2,00
  • ZK als Abkürzung für Zusatzkosten
  • e: Reinigungskostenanteil, die Höhe orientiert sich an der Forderung der Reinigungsfirma, der Schlüssel ist die Anzahl der Kinder im betreffenden Monat, per Beschluss der MGV auf max. EUR 20,00 pro Kind gedeckelt
  • f: derzeit obsolet, früher Kosten für Frühbetreuung
  • g: derzeit obsolet, früher Kosten für Spätbetreuung
  • h: Kosten für gebuchte Mittagessen des Vormonats, pro gebuchtem Mittagessen wird eine Pauschale von EUR 3,00 erhoben
  • Information: Platzhalter für besondere Vorkommnisse, bspw. zusätzliche Abbuchungen wegen Wangerlandfahrt

Hierzu zwei fiktive Beispiele:

Antonius Herrlichung // N.-KIGA202109 // 5/180/10/2 // ZK 14,23/-/-/-

Nachmittagskind, Einkommensstufe 4, im Monat September 2021, kein Mittagessen, da Nachmittagskind,

oder

Eveline Wunderbarig // V.-KIGA202203 // 5/-/15/4 // ZK 14,75/-/-/51 // Wangerland 60

Vormittagskind, Beitragsfreiheit, im März 2022, 17 Mittagessen gebucht, zusätzlich EUR 60,00 als erster Abschlag zur Wangerlandreise